http://dalai_lahme.livejournal.com/ ([identity profile] dalai-lahme.livejournal.com) wrote in [community profile] ru_deutsch 2003-07-31 03:11 pm (UTC)

Re: не в Конго

War heute bei meinem Banker, hab die Gelegenheit genutzt und ihn nach der gehandhabten Praxis gefragt.

Er hat mir noch einmal ausdrücklich bestätigt, daß bei Überweisungen,
die von Bankseite fehlerfrei ausgeführt worden sind, vom Kunden jedoch der Wunsch nach Stornierung geäußert wird, das Geld vom Empfängerkonto ohne Zustimmung des Kontoinhabers nicht zurückgebucht werden kann und darf. Die überweisende Bank hat juristisch keinen Zugriff auf das Empfängerkonto.

Etwas anders kann die tägliche Bankpraxis aussehen. Gegebenenfalls können Absprachen zwischen den beiden abwickelnden Banken erfolgen, die Empfängerbank überweist dann ggf., bei Fehlern der überweisenden Bank oder ihrem Ermessen, das Geld zurück. Juristisch ist dies leicht anfechtbar, sobald das Geld bereits auf dem Empfängerkonto verbucht war, wird aber mitunter so praktiziert.

Anders ist es, wie ich oben schon schrieb, wenn der Empfänger das Geld sofort vom Konto nimmt und für Luxusgüter ausgibt. Dieses Geld kann keinesfals zurückgebucht oder zurückgefordert werden und ist weg.

Um nochmal zum Threadthema zurüchzukommen - wenn ytd also Geld für die Reise überweist und die Firma eine betrügerische Briefkastenfirma ist, wird er per Überweisungsstornierung sein Geld sehr wahrscheinlich nicht wiedersehen.

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