Re: не в Конго

Date: 2003-07-30 12:22 pm (UTC)
Hm... ich denke, wir sollten yvg aber keinesfalls in der Hoffnung lassen, sein Geld von diesem Reiseunternehmer bei Nichtleistung auf jeden Fall zurückerhalten zu können.

Rückbuchungen scheinen bei guten Kontakten in der Bank machbar zu sein, auch wenn die Bank keinerlei Fehler gemacht hat, das Geld verbucht ist und der Empfänger nicht zustimmt.

Juristisch ist das jedoch nicht haltbar, da es auf einfachste Weise Betrug ermöglicht. Stellen Sie sich vor, was das z.B. für eine Bedeutung für sämtliche Vorkassegeschäfte hätte (Online-Trading) -
ich überweise, erhalte die Ware und schwupp! hole ich mir mein Geld zurück... auf die Banken würde eine gewaltige Klagewelle zurollen.
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