Re: не в Конго

Date: 2003-07-30 12:51 pm (UTC)
auf die Banken würde eine gewaltige Klagewelle zurollen.

Was hat das mit der Bank zu tun?
In dem beschreibenen Fall steht meine (falsche) Aussage, die Ware nicht erhalten zu haben gegen die des Verkäufers, dass die Ware vertragsgemäß (sobald ich den AGBs zustimme, entsteht eine Art Vertrag) abgeschickt und zugestellt gewesen sei.

was die "Nichtleistung" angeht, da bleibt immer der Weg vor Gericht, der jedoch sehr lang werden kann

da ich mit Rückbuchungen noch nie Probleme gehabt habe, konnte ich sie guten Gewissens empfehlen

eine Auskunft bei der eigenen Bank kann natürlich nie schaden

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