Кто знает?
Jul. 30th, 2003 12:16 pm![[identity profile]](https://www.dreamwidth.org/img/silk/identity/openid.png)
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Собрался в автобусную экскурсию в Париж. Нашел телефон русскоязычной "фирмы" (ничего кроме телефона в газете нет). Проблем, говорят, никаких, сами мы из Франкфурта, забираем из всех городов Германии, экскурсионная программа, итп. Но! деньги требуют вперед, что меня несколько смущает. Не пользовался ли кто подобными услугами русскоязычных фирм? Насколько надежен и законен этот способ "утром деньги - вечером стулья"?
no subject
Date: 2003-07-30 10:37 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 10:38 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 10:43 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 10:46 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 10:53 am (UTC)банк деньги забирает
no subject
Date: 2003-07-30 10:56 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 11:14 am (UTC)В Германии, это совершенно невозможно и исключено. Переведешь деньги - сам назад их никак не заберешь, раз банк оформил перевод.
no subject
Date: 2003-07-30 11:17 am (UTC)no subject
Date: 2003-07-30 11:32 am (UTC)товарищ просто не в курсе
не в Конго
ни один из вариантов меня не устраивает
пожалуйста, исходите из того, что я знаю, о чём говорю
хотя бы потому, что я такую операцию несколько раз проделывал с разными банками
последний раз - несколько месяцев назад, когда у моих знакомых по ошибке перевели непомерную сумму на счёт абсолютно незнакомого человека
после моего звонка в банк деньги через несколько дней вернулись
думаю, что Вашей категоричности найдётся лучшее применение, чем говорить о вещах, в которых Вы, судя по всему, не очень хорошо разбираетесь
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 11:45 am (UTC)Eine einmal ausgeführte Überweisung zurückbuchen zu lassen, ist nach deutschem Bankenrecht völlig (!) ausgeschlossen, es sei denn, der Empfänger stimmt zu oder das Geld ist noch nicht verbucht. Sobald das Geld von der Bank jedoch überwiesen worden ist, kann es vom Konto des Empfängers nicht (!) ohne Ermächtigung zurückgeholt werden!
Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen zu Fehlüberweisungen, d.h., inwiefern jemand, der irrtümlich größere Geldmengen auf sein Konto überwiesen bekommen hat, verpflichtet ist, diese zurückzuüberweisen. Aktuellen Gerichtsurteilen zufolge muß er es zurücküberweisen, es sei denn,
er hat es für Luxusgüter, d.h. Ausgaben, die seinem eigentlichen Lebensstandart nicht entsprechen, ausgegeben.
Vielleicht verwechseln Sie Lastschriften und Überweisungen? Abbuchungen aufgrund von erteilten oder angeblich erteilten Lastschriften können selbstverständlich zurückgebucht werden.
Ansonsten wäre ich sehr interessiert am Namen Ihrer Bank.
Eine ganz ausführliche Erörterung dieses Problems ist übrigens unter
http://www.auktions-forum.info/thread.php?threadid=2717&sid=&hilight=überweisung
zu finden.
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 12:12 pm (UTC)denn, eben
Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen zu Fehlüberweisungen, d.h., inwiefern jemand, der irrtümlich größere Geldmengen auf sein Konto überwiesen bekommen hat, verpflichtet ist, diese zurückzuüberweisen.
einmal holte ich mein Geld vom Konto meines Vermieters, der diesbezüglich nicht besonders glücklich war
konnte aber seinerseits nichts unternehmen, um dies zu verhindern
Ansonsten wäre ich sehr interessiert am Namen Ihrer Bank
ich konnte mein überwiesenes Geld vor vielen Jahren bei der Berliner Sparkasse (als ich noch dort mein Konto hatte) und später bei der Deutschen Bank zurückbekommen
und zwar ohne "wenn" und "aber" - ich mußte nur sagen, wann das Geld überwiesen worden war
was ich aber immer zu tun pflege - bei allen Überweisungen, wo ich mir nicht ganz sicher bin, schreibe ich bei dem Verwendungszweck "unter Vorbehalt", was notfalls jedes Gericht akzeptieren soll (so die Aussage meines Rechtsanwaltes)
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 12:22 pm (UTC)Rückbuchungen scheinen bei guten Kontakten in der Bank machbar zu sein, auch wenn die Bank keinerlei Fehler gemacht hat, das Geld verbucht ist und der Empfänger nicht zustimmt.
Juristisch ist das jedoch nicht haltbar, da es auf einfachste Weise Betrug ermöglicht. Stellen Sie sich vor, was das z.B. für eine Bedeutung für sämtliche Vorkassegeschäfte hätte (Online-Trading) -
ich überweise, erhalte die Ware und schwupp! hole ich mir mein Geld zurück... auf die Banken würde eine gewaltige Klagewelle zurollen.
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 12:51 pm (UTC)Was hat das mit der Bank zu tun?
In dem beschreibenen Fall steht meine (falsche) Aussage, die Ware nicht erhalten zu haben gegen die des Verkäufers, dass die Ware vertragsgemäß (sobald ich den AGBs zustimme, entsteht eine Art Vertrag) abgeschickt und zugestellt gewesen sei.
was die "Nichtleistung" angeht, da bleibt immer der Weg vor Gericht, der jedoch sehr lang werden kann
da ich mit Rückbuchungen noch nie Probleme gehabt habe, konnte ich sie guten Gewissens empfehlen
eine Auskunft bei der eigenen Bank kann natürlich nie schaden
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 04:30 pm (UTC)Aussage gegen Aussage braucht gar nicht zu stehen - Lieferung ist schließlich belegbar (Paketschein etc.).
Uneingeschränkt zu praktizierende Rückbuchung würde dem Betrug Tür und Tor öffnen, gerade im Online-Handel. 100 Laptops bestellen, bezahlen, Ware erhalten, rückbuchen und abtauchen... Ein solcher Fall ist mir noch nicht zu Ohren gekommen - im Online-Business wird auch so betrogen, daß sich die Balken biegen.
Re: не в Конго
Date: 2003-07-30 04:56 pm (UTC)man hat ein Bankkonto, sprich eine Anschrift und Vorgeschichte
und die SCHUFA ist auch schließlich da
ansonsten ist das nicht viel anders als mit den Kreditkarten, die auch platzen bzw. missbraucht werden können
und trotzdem lassen sich die meisten Händler auf dieses Verfahren ein
ich muss geschäftlich wie privat relativ oft im Internet einkaufen, auch für größere Summen - viele Läden "prüfen" den Kunden, bevor sie anfangen, größere Mengen zu verkaufen
dieser Weg ist mir sehr gut bekannt - erst eine kleinere Bestellung mit Vorkasse, dann nach und nach wächst das Vertrauen und schließlich kann man schon mal schnell telefonisch bestellen und hören, wie im Hintergrund schon die Ware eingepackt wird :)
Abgesehen davon, wird der Betrug oft in Kauf genommen und wird übrigens teilweise durch Versicherungen gedeckt (wie ein normaler Ladendiebstahl)
Re: не в Конго
Date: 2003-07-31 03:11 pm (UTC)Er hat mir noch einmal ausdrücklich bestätigt, daß bei Überweisungen,
die von Bankseite fehlerfrei ausgeführt worden sind, vom Kunden jedoch der Wunsch nach Stornierung geäußert wird, das Geld vom Empfängerkonto ohne Zustimmung des Kontoinhabers nicht zurückgebucht werden kann und darf. Die überweisende Bank hat juristisch keinen Zugriff auf das Empfängerkonto.
Etwas anders kann die tägliche Bankpraxis aussehen. Gegebenenfalls können Absprachen zwischen den beiden abwickelnden Banken erfolgen, die Empfängerbank überweist dann ggf., bei Fehlern der überweisenden Bank oder ihrem Ermessen, das Geld zurück. Juristisch ist dies leicht anfechtbar, sobald das Geld bereits auf dem Empfängerkonto verbucht war, wird aber mitunter so praktiziert.
Anders ist es, wie ich oben schon schrieb, wenn der Empfänger das Geld sofort vom Konto nimmt und für Luxusgüter ausgibt. Dieses Geld kann keinesfals zurückgebucht oder zurückgefordert werden und ist weg.
Um nochmal zum Threadthema zurüchzukommen - wenn ytd also Geld für die Reise überweist und die Firma eine betrügerische Briefkastenfirma ist, wird er per Überweisungsstornierung sein Geld sehr wahrscheinlich nicht wiedersehen.
и ещё
Date: 2003-07-30 10:55 am (UTC)http://www.rusweb.de/trag.html
никого лично не знаю и рекомендовать не могу
но, может, что пригодится
Re: и ещё
Date: 2003-07-30 10:58 am (UTC)no subject
Date: 2003-08-04 10:15 am (UTC)